Wieviel Fallschutz benötige ich?
Fallschutz ab 60 cm Fallhöhe
Die Definition für den Einsatz stossdämpfender Bodensysteme wie Fallschutzplatten ergibt sich aus den Bestimmungen der Norm DIN EN 1177. Ab einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm sind stossdämpfende Böden verbindlich vorgeschrieben. Mit der HIC-Methode wird die nötige Dicke, Schichtstärke bei Fallschutzplatten ermittelt. Der Aufschlag eines Kopfes auf den Untergrund ist von entscheidender Wichtigkeit. Dieser Tatsache trägt die Messung des HIC = Head Injury Criterion = Kopfverletzungs-Faktor Rechnung. Zertifikat TüV nach Norm EN 1177:2008, Prüfdatum 08.2010, TüV Zertifikat kann bei APESA eingesehen werden.
HIC Wert Dämpfungsverhalten von Spielplatzböden
Verletzungen auf Kinderspielplätzen haben vielzählige Ursachen und heilen in den meisten Fällen von selbst. Besonders schwere Verletzungen ergeben sich insbesondere bei Stürzen aus der Höhe durch Kopfverletzungen. Um solche auf ein Minimum zu reduzieren, werden bei Spielplatzanlagen mit Spielmöglichkeiten in der Höhe wie Klettertürme, Rutschen und Schaukeln stossdämpfende Bodenmaterialien eingesetzt.
Zur Beurteilung der verschiedenen Werkstoffe mit stossdämpfenden Eigenschaften wie Gummiplatten, nahtlos verlegte Kunststoffböden und losen Schüttmaterial aus Einzelpartikeln wie Kies, Sand, Holz- und Rindenschnitzel wird das Verfahren der HIC-Messung angewandt. Der HIC steht für
Head Injury Criterium und ist eine international verwendete Kenngrösse für den Schweregrad von Kopfverletzungen. Bein einem HIC-Wert von 1000 beispielweise beträgt das Risiko lebensgefährlicher Verletzungen 15 %. Bei einem Wert von 2000 bereits 90%.
Bei Fallschutzmaterialien auf Kinderspielplätzen wird ein HIC-Wert von 1000 als Obergrenze verwendet. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass bei Stürzen fast keine Kopfverletzungen mit dauerhafter Schädigung zu erwarten sind. Deshalb gilt, je niedriger der HIC-Wert, desto besser ist
der Kopf des Kindes geschützt.
Fallraum ist der Raum um das Spielgerät
Der Fallraum muss frei sein von Hindernissen und Gegenständen, auf die man beim Fallen auftreffen könnte. Die Grösse des Fallraums ist von der freien Fallhöhe abhängig. Die freie Fallhöhe ist diejenige Höhe, wo der Hersteller des Gerätes gedacht hat, dass das Kind sitzt oder steht. Dächer und Geländer gehören nicht zur freien Fallhöhe. Die maximale freie zulässige Fallhöhe ist 300 cm. Hinweis: Der Fallschutz muss entsprechend der Fallhöhe zugelassen sein.
Berechnung des Fallraumes

- Bei einer freien Fallhöhe bis zu 1,50 m beträgt das Mass des Fallraums 1,50 m umlaufend um das Spielgerät
- Ab einer freien Fallhöhe von 1,00 m wird der Fallraum berechnet
- Länge des Fallraums in Metern = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,50 m
Fallraum Rechenbeispiele
Beispiel freie Fallhöhe 1,50 m
(2/3 von 1,50 m) + 0,50 m = 1,00 m + 0,50 m = 1,50 m
Beispiel freie Fallhöhe 2,00 m
(2/3 von 2,00 m) + 0,50 m = 1,333 + 0,50 m = 1,83 m
Beispiel freie Fallhöhe 2,50 m
(2/3 von 2,50 m) + 0,50 m = 1,66 + 0,50 m = 2,16 m
Fallräume dürfen sich überschneiden

Die Fallräume dürfen sich überschneiden. Das heisst bei einer freien Fallhöhe von 1,50 m dürfen zwei nebeneinander stehende Türme 1,50 m voneinander getrennt montiert werden.
Geräte ohne überschneidende Fallräume

Davon ausgenommen sind jedoch sich drehenden, dynamische Geräte oder Geräteteilen. Bei dynamischen Geräten werden die einzelnen freien Fallräume pro Gerät zusammengezählt. Dynamische Geräte sind:
- Kreisel
- Rutschen
- Schaukeln
- Seilbahnen etc.
Bodenbeschaffenheit
In der Norm DIN EN1177 sind Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit aufgeführt. Im Anhang dieser Norm finden Sie eine Zuordnungstabelle von Böden zu maximalen Fallhöhen. Diese Zuordnungstabelle gilt allerdings nur für Deutschland. Findet jedoch auch in der Schweiz seine weitgehende Anwendung.
Fallschutz bei dynamischen Spielgeräten

Dynamische Geräte, die eine erzwungene Bewegung beim Benutzen haben, gilt folgendes: Unter allen Spielplatzgeräten mit einer freien Fallhöhe von weniger als 600 mm, die eine erzwungene Bewegung des Benutzers verursachen, wie Schaukeln, Rutschen, Wippgeräte, Seilbahnen, Karussells usw. müssen stossdämpfende Böden, mindestens Oberboden über den gesamten Aufprallbereich vorgesehen werden.
Mindestanforderungen an den Fallschutz
Empfehlungen, die den Mindestanforderungen entsprechen und zusätzlich Wegspiel- und Verdichtungseffekte berücksichtigen.
Beschreibung | Schichtdicke | Fallhöhe |
Beton, Stein, Bitumen | <- 60 | |
Oberboden, gewachsener Boden | <- 100 | |
Rasen | <- 100 | |
Holzschnitzel, mechanisch zerkleinertes Holz, keine Holzwerkstoffe, ohne Rinde, ohne Laubanteile Grösse 5 mm bis 30 mm | 40 cm | <- 300 |
Rindenmulch, zerkleinerte Rinde, von Nadelhölzern Grösse 20 mm bis 80 mm | 40 cm | <- 300 |
Sand, ohne tonige Anteile, gewaschen Grösse: 0,2 bis 2 mm | 40 cm | <- 300 |
Perlkies, Rundkies, gewaschen Korngrösse 2 mm bis 8 mm | 40 cm | <- 300 |
Fallschutzmatten, entsprechend HIC-Prüfung. Fallhöhe je nach Dicke der Platte | <- 300 |