Fallschutz Know How

Was Sie über Fallschutz wissen sollten

Was Sie über Fallschutz wissen sollten

Im Umkreis von Spielgeräten müssen Sicherheitsbereiche unverbaut bleiben. Diese sollen sicherstellen, dass Kinder sich beim Springen oder Fallen von Geräten an anderen Spielgeräten nicht verletzen. Freiräume sind ausreichend, wenn in Sprung- und möglicher Fallrichtung ein Abstand von 200 cm eingehalten wird. 

Sorgen Sie für einen sicheren Fallschutz

Sorgen Sie für einen sicheren Fallschutz

Die neue Europa-Norm EN 1177 sagt, dass bereits ab einer Fallhöhe von 60 cm ein Fallschutzbelag erforderlich ist. Je höher die mögliche Absturzstelle ist, desto weicher und stossabsorbierender muss der Fallschutz sein. Dafür gibt es Materialien, die in der Lage sind, den Sturz abzudämpfen. Dadurch werden Verletzungen reduziert. Diese Eigenschaften müssen auch bei Nässe, Trockenheit und Frost gewährleistet sein. 

Wählen Sie den richtigen Fallschutz

Vom sozialen Umfeld und der Lage des Spielplatzes ist auch der Vandalismus abhängig. Denken Sie bereits bei der Planung von Spielplätzen an Materialien, welche weder leicht demontierbar oder brennbar sind. Dafür gibt es drei Arten von Fallschutzbelägen: loser Fallschutz wie Rinde, Kies oder Sand halbfeste Beläge wie Fallschutzplatten feste Beläge wie nahtlos gegossene Fallschutzbeläge Diese Beläge unterscheiden sich stark durch die Herstellkosten, Reinigungs-Aufwand und Entsorgungskosten, welche bei einer Sanierung oder Erneuerung anfallen. Die Anforderungen an Fallschutzbeläge sind: ausreichende Sicherheit lange Haltbarkeit geringe Pflegeintensität

Stossdämpfende Eigenschaften sind wichtig

Stossdämpfende Eigenschaften sind wichtig

Vogelnestschaukel mit 40 cm tiefem Sandbett als Fallschutz Um die Sicherheit auf Kinderspielplätzen sicherzustellen, und um Sturzfolgen zu mindern, kommt es neben einer einwandfreien Funktion der Spielgeräte selbst, vor allem auf den Boden und dessen stossdämpfende Eigenschaften an. Dazu legt die EN 1177 Anforderungen an Böden zur Verwendung auf Kinderspielplätzen und an deren  stossdämpfende Eigenschaften fest. Es werden sowohl die Kriterien für die Auswahl sowie ein Prüfverfahren angegeben, mit dessen Hilfe die Stossdämpfung eines Bodens ermittelt werden kann.

Die Verletzungen, die sich Kinder auf Spielplätzen zufügen, sind unterschiedlichster Art, wobei man von der Tatsache ausgehen kann, dass die schwersten Verletzungen den Kopfbereich betreffen. Priorität hatte deshalb bei der Erarbeitung der EN 1177 die Festlegung eines Kriteriums, das die Eigenschaften von Bodenbelägen in Bezug auf deren Fähigkeit, Kopfverletzungen zu vermindern, bewertet und dafür ein entsprechendes Prüfverfahren zu entwickeln. Dieses Prüfverfahren - es wurde von Grund auf neu entwickelt und basiert auf umfangreichen wissenschaftlichen Vorarbeiten - liefert eine kritische Fallhöhe für eine bestimmte Bodenart, die eine obere Grenze der Fähigkeit, Kopfverletzungen zu mindern, darstellt.

Je nach Höhe braucht es Geländer oder Absturzsicherung

Je nach Höhe braucht es Geländer oder Absturzsicherung

Von zentraler Bedeutung sind die Fragen der zulässigen Fallhöhe, der Absturzsicherung und des Fallschutzes.

  • Kinder unter 3 Jahren: Bei Spielgeräten für Kinder unter drei Jahren muss ab einer Fallhöhe von 60 cm eine Brüstung vorhanden sein.
  • Kinder über 3 Jahren: Bei Spielgeräten für Kinder über drei Jahre ist bis zu einer Fallhöhe von 1 Meter keine Absturzsicherung notwendig. Bei einer Fallhöhe zwischen 1 und 2 Metern genügt ein Geländer, das in einer Höhe zwischen 60 cm und 85 cm über der Standfläche angebracht sein muss.

Erst ab 2 Metern Fallhöhe muss auch eine Brüstung vorhanden sein, die ein Durchrutschen des Kindes unter dem Geländer verhindert. Horizontale Querstangen oder Holme dürfen jedoch nicht  angebracht werden.

Ab einer freien Fallhöhe von 60 cm muss immer ein stossdämpfender Boden vorhanden sein. Egal wie alt 
Ihr Kind ist. Wir empfehlen Ihnen, dringend für den notwendigen Fallschutz zu sorgen. Sehen Sie dazu 
auch die Tabelle der zulässigen Fallhöhen für verschiedene Materialien.

Freiraum, Fallraum der Abstand ist wichtig

Freiraum, Fallraum der Abstand ist wichtig
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Festlegung notwendiger Freiräume. Diese sind zu definieren innerhalb des Gerätes, auf dem Gerät oder um das Gerät herum. Vor allem sollten Sie auch an die Freiräume bei Schaukeln denken. Optimal bei Schaukeln ist die Distanz des 90° ausgestreckten Schaukelsitz plus 2 Meter vor und hinter dem Gerät.

Der Freiraum ist insbesondere bedeutsam bei dynamischen Geräten, wie Rutschen, Schaukeln, Wippen, Karussell etc. Damit sollen gefährliche Kollisionen des spielenden Kindes mit starren, unbeweglichen Teilen eines Gerätes oder mit anderen Geräten und Einrichtungen des Spielplatzes verhindert werden.

Bei dynamischen Spielgeräten beträgt der Abstand 200 cm. Bei nicht beweglichen statischen Geräten 150 cm. Wird nach einer Rutsche = dynamisches Gerät, ein Sandkasten montiert, so müssen beide Abstände addiert werden. Der Sandkasten darf erst nach 150 cm beginnen. Stehen jedoch zwei statische Geräte nebeneinander so dürfen sich diese Abstände überschneiden. Somit könnten zwei Sandkästen mit einem Abstand von 150 cm montiert werden.

Fallhöhen für verschiedene Materialien

Empfehlungen, die den Mindestanforderungen entsprechen und zusätzlich Wegspiel- und Verdichtungseffekte berücksichtigen.

Beschreibung Schichtdicke Fallhöhe
Beton, Stein, Bitumen   <_ 60 cm
Oberboden, gewachsener Boden   <_100 cm
Rasen   <_100 cm
Holzschnitzel, mechanisch zerkleinertes Holz, keine Holzwerkstoffe, ohne Rinde, ohne Laubanteile
Grösse 5 mm bis 30 mm
40 cm <_300 cm
Rindenmulch, zerkleinerte Rinde, von Nadelhölzern
Grösse 20 mm bis 80 mm
40 cm <_300 cm
Sand, ohne tonige Anteile, gewaschen
Grösse: 0,2 bis 2 mm
40 cm <_300 cm
Perlkies, Rundkies, gewaschen
Korngrösse 2 mm bis 8 mm
40 cm <_300 cm
Fallschutzmatten, entsprechend HIC-Prüfung. Fallhöhe je nach Dicke der Platte   <_300 cm
 

Fallschutz so wie es nicht sein darf

Fallschutz so wie es nicht sein darf

Zwei Fallschutzplatten unter dem Schaukelsitz sind zu wenig. Immer wieder sehen wir solche Spielgeräte. Gut gewachsene Wiese ist nur bis zu einer Fallhöhe von 100 cm zulässig. Schaukeln haben Fallhöhen so um die 13 bis 160 cm. Somit müsste der Betrieb der Schaukel eingestellt werden.  

Falscher oder mangelhafter Fallschutz vermeiden 

 Falscher oder mangelhafter Fallschutz vermeiden
 
Bravo schlechter kann man es kaum noch machen. Eine ca. 40 Jahre alte Installation. Hier hat die Verwaltung in all den Jahren nichts dazugelernt. Eisenbahnschwellen auf dem Spielplatz ist ein Tabu. Es ist verboten.

Fallschutz so wie es nicht sein darf

 
Hier wurden Eisenbahnschwellen als Fallschutz installiert. Schlechter kann man es kaum mehr machen. Die Schwellen sind mit Karbolineum getränkt. Das ist giftig und erzeugt nachweislich Krebs. Zwischen den Schwellen können die Füsse der Kinder sich verklemmen. Bei einem Sturtz auf die die Schwellen können schwere Kopfverletzungen als Folge auftreten. Der Fallschutz hätte so verlegt werden müssen, dass er zwischen den Schaukelbeinen ist. Die Länge des Fallschutzes ist wäre je nach Höhe der Schaukel ca.. 750 bis 800 cm.

Rutsche ohne Fallschutz

Rutsche ohne Fallschutz

Auch hier gilt Wiese ist nur bis zu einer Fallhöhe von 100 cm als Fallschutz zugelassen. Hier ist ein klarer Verstoss gegen die Vorschriften. Beim Auslauf von Rutschen muss es 200 cm Fallschutz haben. Links, rechts und beim Einstieg müsste der Fallschutz je nach Höhe mindestens 150 cm ab der Rutsche sein.  

Betonplatten mit Gummiüberzug ist kein Fallschutz

Betonplatten mit Gummiüberzug ist kein Fallschutz

Immer noch sieht man Waschbetonplatten mit Gummiüberzug auf Spielplätzen. Meistens haben diese nur einen Gummi von 1-2 cm. Das ist eine Gehwegplatte und keine Fallschutzplatte. Dieser Spielplatz ist verlottert und die Verwaltung zeigte kein Interesse den Gammelzustand zu ändern. Die Kinder leid, welche hier spielen.  

Rundkies als Fallschutz

Rundkies als Fallschutz

Wird Rundkies als Fallschutz verwendet, soll dieser gewaschen sein. Die Grösse vom Kies darf 2-8 mm sein. Hier wurden 3 cm grosse Steine verwendet. Das ist kein Fallschutz. Das sind Wurfgeschosse. 

Einbautiefe bei Rundkies massiv unterschritten

Einbautiefe bei Rundkies massiv unterschritten

Wer hier unter der Schaukel den Fallschutz verbaut hat, der kennt die Norm nicht. Perlkies, Rundkies, gewaschen muss eine Korngrösse 2 mm bis 8 mm haben. Die Einbautiefe beträgt 40 cm. Hier wurden höchsten 5 cm grober Kies verwendet. Das sieht man schon daran, weil das Vlies überall zu sehen ist. Somit wird dieser Fallschutz als nicht vorhanden bezeichnet und das Spielgerät muss bis zur Behebung abgesperrt werden. 

Verbundsteine sind kein Fallschutz

Verbundsteine sind kein Fallschutz

Verbundsteine können nur dann als Fallschutz verwendet werden, wenn diese durchgängig aus Gummigranulat hergestellt sind. Verbundsteine aus Stein, sind als Fallschutz nicht zugelassen. Beachten Sie auch, dass der Fallraum Richtung Baum zu klein ist. Und zudem wurden Schaukelsitze aus Metall verwendet. Diese sind seit 1989 nicht mehr erlaubt. Unglaublich, dass es immer noch Verwaltungen hat, die so was gut finden. Spätestens bei einem Unfall mit Kopfverletzungen, wird man sich hier wünschen, dass man diese Steine ersetzt hätte. Ich betrachte das als vorsätzliche herbeiführung einer Körperverletzung.   

Fallschutz mit Schaukel wie es sein sollte

Fallschutz mit Schaukel wie es sein sollte

Welch ein Unterschied, wenn der Fallschutz korrekt montiert wurde. Von der Mitte der Schaukel auf beide Seiten geht der Fallschutz 400 cm. Der Abstand zwischen den Spielgeräten beträgt hier mehr als 150 cm.

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