Spielgeräte Wartung nach EN1176

Spielgeräte-Fachleute montieren und warten die Spielanlagen

Nur ein regelmässig gewartetes Spielgerät ist ein sicheres Spielgerät. Für öffentlich zugängliche Spielplätze sind regelmässige Kontrollen sogar in der Sicherheitsnorm EN 1176 verbindlich geregelt. Auf diesen Seiten finden Sie hilfreiche Informationen über die Wartung von Spielgeräten. APESA empfiehlt auch für Spielgeräte im privaten Einsatz diese Sicherheitsstandards als Massstab zu nehmen.

Wartung und Unterhalt Spielgeräte Kurzversion

Wartung und Unterhalt Spielgeräte

Um stets einen sicheren Spielbetrieb und ungetrübtes Spielvergnügen garantieren zu können, sind laut EN 1176 folgende Überprüfungen vorzunehmen:

  • Sichtprüfung
    Wöchentliche Überprüfung auf Zerstörung oder Beschädigung
  • Bestandsprüfung
    In maximal 3-monatigen Intervallen genaue Überprüfung des Spielgerätes und des gesamten Sicherheitsbereiches auf Standfestigkeit, Korrosion und Gesamtzustand.
  • Hauptprüfung
    Mindestens einmal im Jahr komplette Überprüfung der gesamten Anlage sowie erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch eine fachkundige Person.

Spielgeräte-Wartung nach EN 1176

Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten

Die Norm EN1176 hat Gültigkeit bei Spielplatzgeräten für öffentliche Spielplätze, Schulen, Kindergärten, Horte, Hotels, Restaurants und Überbauungen. Diese Norm ist seit 1.11.1999 in der Schweiz Gesetz. Die Norm muss zwingend eingehalten werden. 

1. Allgemeines

Wenn Spielgeräte nicht sicher installiert sind, sollte der Zutritt für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Beispiele für Situationen, in denen das Gerät als nicht sicher gilt, sind wie folgt: 

  • die sichere Installation der Geräte ist nicht vollständig
  • die schlagabsorbierende Oberfläche-Fallschutz ist noch nicht installiert
  • wenn die Erhaltung der Betriebssicherheit durch die Wartungsarbeiten nicht sichergestellt werden kann

Ein Kontrollbuch oder Prüf- und Wartungsbögen sollten von dem für die Wartung und Inspektion des Gerätes verantwortlichen Eigentümer oder Betreiber geführt werden.

2. Installation

  • Die Installation der Geräte sollte betriebssicher erfolgen
  • Die Geräte sollten nach den Anleitungen des Herstellers installiert werden

3. Inspektion und Wartung

3.1 Die Inspektion und Wartung

Die Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile sollten nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.

3.2 Durchführung der Inspektion

Die Inspektion der Geräte und Geräteteile sollte wie folgt durchgeführt werden:

3.2.1 Visuelle Routine-Inspektion

Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können. Diese können in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten. Stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich machen.

Beispiele für die visuelle und operative Inspektion sind Sauberkeit, Zwischenräume zwischen Gerät und Boden, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile, übermässiger Verschleiss von beweglichen Teilen und bauliche Festigkeit.

3.2.2 Operative Inspektion

Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf Verschleiss. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Massgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind.

3.2.3 Jährliche Hauptinspektion

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen, z.B. Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind.

Die jährliche Hauptinspektion kann die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen. Diese Inspektion der Anlage sollte von sachkundigen Personen unter strenger Einhaltung der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden. Der Grad der erforderlichen Sachkunde wird von der zu lösenden Aufgabe bestimmt.

4. Inspektionsplan

4.1 Vermeidung von Unfällen

Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Eigner sicherstellen, dass ein geeigneter Inspektionsplan für jeden Spielplatz aufgestellt und beibehalten wird. Hierbei sollten die lokalen Bedingungen und die Herstellerangaben in Betracht gezogen werden, welche die nötige Inspektionshäufigkeit beeinflussen können. Der Inspektionsplan sollte die Teile enthalten, die bei den verschiedenen Inspektionen geprüft werden müssen, und die Verfahren der Inspektionsdurchführung.

4.2 Defekt der Spielanlage

Werden bei einer Inspektion sicherheitsbeeinträchtigende schwerwiegende Defekte entdeckt, so sollten diese unverzüglich behoben werden. Ist dies nicht möglich, so sollte die Anlage von einer Benutzung ausgeschlossen werden. Dies kann erreicht werden durch Stillegung oder Abbauen der Anlage. Muss ein Anlagenteil ausgebaut werden, zwecks Wartung, so sollten sämtliche im Boden verbleibenden Verankerungen oder Fundamente entfernt oder mit Abdeckungen versehen werden, und die Ausbaustelle sollte gesichert werden. 

5. Betrieb

5.1 Allgemeine Empfehlungen

Der Betreiber oder Eigentümer sollte bei allen Massnahmen bezüglich Anordnung, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb die Informationen der Hersteller beachten, z.B. Vorinformation, Katalog, Installationsanleitung oder Wartungsanweisungen. Der Betreiber sollte ein geeignetes System für das Sicherheitsmanagement des Spielplatzes entwickeln. Für den Zweck dieser Norm ist der Begriff „Sicherheitsmanagement" die Organisation, die der Spielplatzbetreiber geschaffen hat, um die Sicherheit des Spielplatzes als Ganzes, einschliesslich der Geräte und der Bodenbeläge zu beurteilen, zu erhalten und, wenn nötig, zu verbessern.

5.2 Besondere Empfehlungen

5.2.1 Beurteilung von Sicherheitsmassnahmen

Der Betreiber eines Spielplatzes sollte regelmässig, mindestens einmal pro Jahr, und systematisch die Wirksamkeit sämtlicher angewendeter Sicherheitsmassnahmen überprüfen. Diese Überprüfung hat einschliesslich der Empfehlungen in dieser Norm zu erfolgen. Aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen oder geänderter Umstände muss diese entsprechend ergänzt werden.

5.2.2 Personal

Personal, das im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufgaben wahrnimmt, wie z.B. Kontrollen, Reparaturen, Wartung, sollte entsprechende Befähigung haben. Der Kenntnisstand ist abhängig von den Aufgaben und Ausbildung kann erforderlich sein. Das Personal sollte bezüglich seiner Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung ausreichend informiert sein. Bestimmte Aufgaben, von denen man annimmt, dass sie Einfluss auf die Sicherheit der Geräte haben, wie Schweissen von Konstruktionsteilen, sollten nur durch qualifizierte Fachleute ausgeführt werden.

5.2.3 Dokumention

Von allen Arbeiten im Rahmen des Sicherheitsmanagements sollten Aufzeichnungen geführt werden. Die Unterlagen eines Spielplatzes sollten folgende Punkte enthalten:
   1. Kontroll- und Prüfbescheinigung, falls zutreffend
   2. Kontroll- und Wartungsanweisungen
   3. Betriebsanweisungen, falls anwendbar
   4. Betriebsaufzeichnungen in Form eines Logbuches
   5. besondere Konstruktions- und Angebotsunterlagen

Diese Unterlagen sollten verfügbar gehalten werden, falls sie in Verbindung mit Wartung, Kontrollen oder Reparaturen benötigt werden.

5.3 Allgemeine Sicherheitsmassnahmen

Auf dem Spielplatz sollte ein Hinweisschild mit einem Piktogramm zur nächsten Einrichtung, z.B. Telefon, vorhanden sein, um Rettungsdienste zu erreichen und eine Rufnummer, um schwerwiegende Beschädigungen zu melden. Eingang, Ausgang und Notwege zu und von einem Spielplatz, die sowohl für die Öffentlichkeit zugänglich als auch für die Nutzung durch Rettungsdienste vorgesehen sind, sollten jederzeit zugänglich und frei von Hindernissen sein.
Hinweis: Es wird auf örtliche Bestimmungen bezüglich solcher Einrichtungen hingewiesen.

5.4 Ablauf

Wenn Mängel, welche die Sicherheit gefährden, während des Betriebes auftreten, sollten diese sofort beseitigt werden. Ist dies nicht möglich, sollte das Gerät gegen Nutzung gesichert werden, z.B. Entfernen, Stilllegen. Es sollten schriftliche Abläufe zur Vorgehensweise bei Unfällen, Feuer usw. vorhanden sein. Bis unsichere Geräte repariert und wieder zur Benutzung freigegeben sind, sollte der Zugang für die Öffentlichkeit gesperrt werden.
Informationen über Unfälle, die dem Betreiber gemeldet wurden, sollten auf einem Formular festgehalten werden, das die folgenden Angaben enthält:
   1. Datum und Zeitpunkt des Unfalls
   2. Alter und Geschlecht des Verunglückten und getragenen Kleidung einschliesslich Schuhwerk
   3. am Unfall beteiligte Geräte
   4. Anzahl der Kinder, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls dort aufgehalten haben
   5. Beschreibung des Unfalls
   6. Verletzungen, einschliesslich der betroffenen Körperteile
   7. getroffene Massnahmen
   8. Zeugenaussagen
   9. alle Aufgrund des Ereignisses daraufhin erfolgten Geräteänderungen

Diese Informationen sollten dazu verwendet werden, die Sicherheit des Spielplatzes entsprechend zu verbessern.

5.5 Routinemässige Wartung

Zur Verringerung der Anzahl von Unfällen sollte der Eigner oder Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter routinemässiger Wartungsplan aufgestellt, durchgeführt und beibehalten wird. Hierbei sollten die lokalen Bedingungen und die Herstellerangaben in Betracht gezogen werden, welche die nötige Inspektionshäufigkeit beeinflussen können. Der Plan sollte die zu wartenden Geräteteile enthalten, und es sollten Hinweise für die Vorgehensweise bei Beschwerden und Schäden gegeben werden. Die routinemässige Wartung von Spielgeräten und Belägen sollte vorbeugende Massnahmen umfassen, um das Niveau der Sicherheit und der Bespielbarkeit sicherzustellen. Solche Massnahmen sollten z.B. einschliessen:
   1. Nachziehen von Befestigungen
   2. Nachstreichen und Nachbehandeln von Oberflächen
   3. Wartung von Fallschutzbelägen
   4. Schmieren von Gelenken
   5. Kennzeichnung der Geräte, um die Füllhöhe von losem Füllmaterial anzuzeigen
   6. Sauberkeit
   7. Entfernen von Glasscherben und anderem Geröll oder Verunreinigungen
   8. Auffüllen von losem Füllmaterial auf die richtige Fallhöhe und
   9. Wartung von Freiräumen

5.6 Wartungsreparaturen

Wartungsreparaturen sollten Massnahmen enthalten, um Fehler zu beheben oder einen notwendigen Sicherheitsstandard der Spielplatzgeräte und Beläge wiederherzustellen. Solche Massnahmen sollten einschliessen:
   1. Ersetzen von Befestigungen
   2. Schweissen oder Losschweissen
   3. Ersetzen von abgenutzten oder defekten Teilen
   4. Ersetzen von defekten Konstruktionsbestandteilen

5.7 Sicherheit von Personen

Das Durchführen von Reparaturen während des Betriebes, welche die Sicherheit von Wartungspersonal oder Nutzern gefährden können, sollte vermieden werden.

5.8 Geräteänderungen

Änderungen an Teilen der Geräte oder der Konstruktion, welche die grundsätzliche Sicherheit der Geräte beeinflussen können, sollten nur nach Rücksprache mit dem Hersteller oder einer dazu befähigten Person durchgeführt werden.

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