Hüpfburg mit vier Türmen zur Vermietung

Hüpfburg mit vier Türmen zur Vermietung
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CHF 250.00

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    Hüpfburgen bereiten viel Spass und sind sehr attraktiv. Zudem sind sie schnell auf- und... mehr
    Hüpfburg mit vier Türmen zur Vermietung

    Hüpfburgen bereiten viel Spass und sind sehr attraktiv. Zudem sind sie schnell auf- und abgebaut. Ob Sie einen aussergewöhnlichen Kindergeburtstag, Firmenjubiläum, lässige Party oder ein Tag der offenen Tür zu feiern haben. Mit den Hüpfburgen gewinnen Sie bei Kindern immer.

    Hüpfburg mit vier Türmen 

    • Inkl. Gebläse 230 Volt
    • Länge 350 cm
    • Breite 450 cm
    • Höhe 350 cm
    • Gewicht ca. 70 kg 

    Der Hüpfburgen-Supermietpreis lässt Ihr Portemonnaie hüpfen. Je länger die Hüpfburg gemietet wird, desto niedriger werden die täglichen Mietkosten. Bei APESA erhalten Sie diese Hüpfburg zum Mieten mit Sonderkonditionen.

    Ablauf für Miete Wochende: 

    • Sie holen die Hüpfburg am Freitag im Laufe des Tages mit Ihrem PW ab
    • Hüpfburg hat in PW mit umgeklappten Rücksitzen oder im Kombi platz
    • also hinten ohne Kinder und ohne Kindersitze kommen
    • Ein Mitarbeiter der APESA hilft Ihnen beim Auf- und Abladen der Luftburg
    • Sie zahlen bar beim Abholen
    • Sie bringen die Hüpfburg am Montag, trocken und gereinigt zurück
    • Zum Trocknen Hüpfburg bei laufendem Gebläse stehen lassen 

    Kosten für Miete der Hüpfburg: 

    • Listenpreis für Hüpfburgen sind so zwischen CHF 600.00 und CHF 1200.00 für ein Wochenende. Teilweise auch höher.
    • Sie zahlen für ein Wochenende nur CHF 250.00
    • Sie zahlen für zwei Tage unter der Woche nur CHF 250.00
    • Ob die Sonne scheint oder ob es regnet der Betrag ist beim Abholen zu zahlen und wird nicht rückerstattet
    • Jeder weitere Tag Fr. 80.00
    • Zahlbar bei Abholung des Gumpischlosses in bar, Postcard oder EC
    • Preis gilt ab APESA AG, Steinackerstrasse 35, 8902 Urdorf
    • Montage und Demontage erfolgt durch Sie
    • Die Hüpfburg wird während dem Betrieb ständig von einer erwachsenen Person überwacht
    • Strom für Dauergebläse 230 Volt
    • Verbrauch 2KW
    • Rufen Sie uns einfach an und reservieren Sie die Hüpfburg 

    Montage der Hüpfburg: 

    • Ausrollen der Hüpfburg
    • Kurzer Anschluss mit grösserem Durchmesser ist für das Luft ablassen
    • Luftablassschlauch mit Zurrgurt zumachen
    • Langer Anschluss mit kleinerem Durchmesser auf das Dauergebläse stecken
    • Zurrgurt anziehen
    • Kinder um die Hüpfburg entfernen
    • Strom einschalten
    • Hüpfburg stellt sich von alleine in ca. 90 Sekunden auf
    • Verankerungen mit Vorschlaghammer oder Fäustel an den Ankerpunkten einstecken und Anker in die Erde einschlagen
    • Bei Montage auf Beton müssen Sie selber Zurrgurten, Abschleppseile oder dergleichen verwenden um die Hopse zu sichern
    • Aufstellen der Gumpiburg ohne Verankerung ist verboten. Bei Wind und Böen kann das Gumpischloss mit den Kinder ansonsten wegfliegen und könnte zu Verletzungen der Kinder führen.
    • Der Mieter der Luftburg ist für die ordentliche Fixierung am Boden selber verantwortlich
    Hüpfburg mit vier Türmen zur Vermietung
    Gewicht ohne Verpackung: 80.00 kg
    Schuhe auf dem Hüpfparadies ausziehen Hüpfburgen werden barfuss oder mit Socken... mehr
    Hüpfburg mit vier Türmen zur Vermietung

    Schuhe auf dem Hüpfparadies ausziehen

    Schuhe auf dem Hüpfparadies ausziehen

    Hüpfburgen werden barfuss oder mit Socken betreten. Spitze Teile an Schuhen können das Gewebe der Luftburg verletzen. Generell sollte ein Gumpischloss wegen der Verschmutzung nur ohne Schuhe betreten werden. Dies verlängert die Einsatzzeit des Luftschlosses.

    Luftzufuhr von Hopseburgen

    Luftzufuhr von Hopseburgen

    Hüpfschlösser werden bei der Montage genäht. Bei den Nähten entweicht permanent die Luft. Darum werden Luftburgen mit einem Dauergebläse betrieben. Sie benötigen ständig 230 Volt Strom, welcher das Gebläse der Hopse versorgt. Die Hüpfburg wird ständig mit frischer Luft versorgt. Somit wird die Form des Gumpischlosses erhalten. Fällt der Strom aus, dann bricht die Form der Hüpfburg sehr schnell in sich zusammen.

    Aufsicht der Gumpiburg

    Aufsicht der Gumpiburg


    In Hüpfburgen darf nicht gegessen oder getrunken werden. Tiere vor allem Hunde haben in einer Hüpfburg nichts zu suchen. Brillen, Schlüssel, mobile Telefone, Messer und andere harte Gegenstände gehören nicht in die Taschen von Kindern oder Erwachsenen, wenn diese im Hüpfschloss springen. Es sollten sich in der Hüpfburg nur Kinder von etwa gleicher körperlicher Grösse und Gewicht aufhalten. Man soll keine grossen und kleine Kinder auf der Hüpfburg mischen. Unterschiedliches Gewicht der Kinder kann zu Zusammenstössen führen.

    Toben die Kinder zu wild auf der Hüpfburg herum, sollen diese zur Vernunft gebracht oder von der Hüpfburg verwiesen werden. Auf die Umrandungen und Seitenwände dürfen die Kinder nicht sitzen. Nicht gegen die Seitenwände springen oder hinaufklettern. Im Einstiegsbereich der Hüpfburg ist springen verboten.Generell darf ein Hüpfschloss nur mit einer Aufsichtsperson betrieben werden. Die Aufsicht muss ständig und lückenlos anwesend sein. Es geht darum, Unfälle mit Gumpischlössern zu vermeiden. Sie benötigen eine Aufsichtsperson, welche den Job ernst nimmt und welche auch genügend Durchsetzungskraft gegenüber den Kindern hat, damit diese den Anordnungen Folge leisten.

    Hüpfburg Betrieb

    Bricht die Stromversorgung zusammen, müssen die Kinder sofort ohne Verzug aufhören zu hüfen. Wird die Hüpfburg versorgt, geschieht dies nur unter Kontrolle. Das heisst es muss zu 100% sichergestellt sein, dass sich kein Kind in der Hüpfburg befindet. Erst jetzt darf die Luftzufuhr der Hüpfburgpumpe abgestellt werden. Die Luft wird abgelassen und die Hüfpburg wird so zusammengerollt, dass durch die offenen Lufteinströmschläuche die Luft entweichen kann.

    Was geschieht, wenn die Aufsichtsperson schlampig ist? Ein Fall aus Deutschland: Die Hüpfburg ist über die komplette Betriebszeit hinweg zu beaufsichtigen. Hierzu erging bereits folgendes Urteil: LG Köln v. 18. Februar 2003, Az: 3 O 271/00, Rechtsbereich/Normen: BGB

    Die Eltern eines Kindes, welches auf einem Pfarrfest aus einer Hüpfburg geschleudert wurde und durch den harten Fall auf den Asphalt mehrere Zähne verlor, verklagten die Veranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das LG Köln sprach der Klägerin 40.000 Euro zu, da die Hüpfburg nicht durchgehend beaufsichtigt wurde und so der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.

    Transport von Gumpischlössern

    Transport von Gumpischlössern

    Hüpfburgen in der Grösse bis ca. 350 x 350 x 350 cm können noch im Kombi transportiert werden. Grosse Hüpfschlösser müssen mit einem Lastwagen oder Anhänger wegen des Gewichtes des Hüpfschlosses transportiert werden.

    Aufbauort der Luftburgen

    Aufbauort der Luftburgen

    APESA empfiehlt Ihnen die Luftburg auf einer ebenen Fläche aufzustellen. Eine Gumpiburg darf nicht auf einer abschüssigen Fläche aufgestellt werden. Als Untergrund funktioniert Asphalt oder Gras. Kiesplätze sind zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass die Inflatables nicht auf spitzen Steine, Aesten aufgestellt werden. Dies könnte das Gewebe durchstechen und die Luft kann entweichen. Wir empfehlen, eine Plane zum Schutz unter die Gumpiburg zu legen. Da Hüpfburgen relativ leicht sind, wird Rasen bei Standzeiten unter einem Tag kaum beeinträchtigt und kann sich gut erholen. Bei längerem Einsatz wird der Rasen seinen Tribut zahlen.

    Um die Hüpfburg sollte auf allen Seiten ein Abstand von mindestens 200 cm gewährt werden. In dieser Sicherheitszone dürfen sich keine Gegenstände befinden. Bei hartem Untergrund empfehlen wir zusätzliche Matten auszubreiten. Bevor Sie die Hüpfburg aufbauen, entfernen Sie auf dem Aufbauort Steine und Gegenstände, welche die Unterseite des Gumpischlosses beschädigen könnten.

    Aufbau der Gumpiburg

    • Mehrere Personen ziehen die zusammengerollte Hüpfburg auseinander.
    • Jetzt schliessen Sie das Gebläse an das Luftschloss an. Das Gebläse wird das Luftschloss aufblasen. Die meisten Hopseburgen haben dazu zwei ca. 40 cm grosse Schläuche, welche auf einer Seite der Hopseburg wegführen. Einer der Schläuche muss mit einer Zurrgurte zusammengezogen werden. Dieser Schlauch wird am Ende des Hüpftages gebraucht, die Luft schneller abzulassen.
    • Den zweiten Schlauch ziehen Sie mit beiden Händen über den konisch geformten Lufttrichter des Gebläses. Beachten Sie, dass das Aufblasrohr nicht verdreht ist.
    • Nun müssen Sie den Schlauch mit der Zurrgurte fest fixieren.
    • Vergewissern Sie sich, dass niemand auf der Hüpfburg ist und stellen Sie sicher, dass während dem Aufblasevorgang niemand die Hüpfburg betritt.
    • Jetzt schliessen Sie das Gebläse an einer FI geschützten Steckdose mit 230 Volt an. Kontrollieren Sie, dass der Strom mit 10 Ampère abgesichert ist. Das Hopseschloss wird in wenigen Minuten aufgebalsen.
    • Es ist wichtig, dass die Hüpfburg an sämtlichen vom Hersteller vorgegebenen Punkten verankert wird. Ohne Verankerung gibt es ein No Go für den Betrieb der Hüpfburg.
    • Bei Regen, Gewitter, Blitzschlag ist der Einsatz der Hüpfburg nicht gestattet. Der Betrieb der Hüpfburg muss hier eingestellt werden. Beachten Sie, dass das Gebläse trocken bleibt. Es soll nicht mit Wasser in Berührung kommen. Entweder man stellt einen Picknick Tisch über das Gebläse oder verwendet eine richtige Gebläseabdeckung. Dies verlängert die Lebenserwartung des Gebläses
    • Wenn es regnet können bei den meisten Luftschlössern ein Regendach montiert werden. Dazu einfach die Luft teilweise ablassen. Es genügt, das Gebläse für kurze Zeit abzustellen. Regendach montieren und ausrichten. Die Hüpfe wieder aufblasen und das Dach befestigen.
    • Hinweis für den Abbau der Hüpfburg. Beim Abbau darauf achten, dass das Gumpischloss sauber und trocken ist. Wird ein Gumpischloss nass verpackt, kann es nicht austrocken. Es beginnt zu schimmeln und fürchterlich zu stinken.

    Verankerung

    Wir betonen mit Nachdruck, dass das Hüpfen auf Hüpfburgen nur sicher ist, wenn die Hüpfburg auch entsprechend den Vorschriften des Herstellers im Boden verankert ist. Luftburgen sind wegen ihrer Grösse und ihres geringen Gewichtes anfällig gegen Wind. Daher sind sie mit Heringen und Seilen vor der Benutzung zu sichern. Eine aufgeblasene 300 kg schwere Hüpfburg kann ohne Anker bei einer Windböje locker 100 Meter weit durch die Luft fliegen. Zur richtigen Verankerung werden starke Zurrgurten verwendet, welche auch verwendet werden und nicht einfach neben der Hüpfburg liegen. Hüpfburgen mit Steinen zu beschweren ist ein Witz. Eine Böe hebt die Steine ohne Probleme weg.

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